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تغییرات مثبت دولدونگ کشور آلمان

آلمان یک قانون تازه را در بخش اقامت تصویب کرده است. (تغییرات مثبت در دولدونگ)

(§60d AufenthG) این قانون دولدونگ کار ( beschäftigungsduldung ) است ، که از تاریخ 01.01.2020 به بعد  اعتبار خواهد داشت.

تغییرات مثبت قوانین دولدونگ

طبق این قانون ( Beschäftigungsduldung ) ، افراد دارای دولدونگ این فرصت را دارند که به مدت 30 ماه دولدونگ کار ( Beschäftigungsduldung ) دریافت کنند و پس از آن امکان دریافت اقامت کاری در آلمان را خواهند داشت .

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تغییرات مثبت دولدونگ برا همسر و فرزند:

همچنین در مورد همسر / شوهر شخصی که درخواست دولدونگ کار (Beschäftigungsduldung ) دارد شامل اعتبار می باشد.

با این کار قانونگذاران آلمان میخواهند به پناهجویانی که تلاش می کنند و در آلمان ادغام شده اند پاداشی بدهند.

شرایط برای دریافت اوسبلدونگ کار ( beschäftigungsduldung ) در تغییر قوانین دولدونگ عبارتند از:

– فرد حداقل باید 12 ماه دلدونگ داشته باشد.
– هویت شخص نامشخص باشد.
– فرد باید حداقل 18 ماه بدون وقفه و در هر هفته با حداقل 35 ساعت در یک قرارداد کاری باشد.
اگر فرد به تنهایی دارای فرزند کوچک باشد ،در یک هفته 20 ساعت کاری کافی است.
– با این کار شخص باید حداقل 12 ماه مصارف روزمره زندگی خود (و خانواده خود) را بپردازد.

در صورت نیازمندی شخص به کمک های بیشتر دولتی ، فرصتی برای دولدونگ کاری
( Beschäftigungsduldung ) برای شخص وجود ندارد.
– باید این احتمال وجود داشته باشد که وی در آینده نیز بتواند مصارف خود را پرداخت کند.
– شخص هرگز مرتکب جرم نشده باشد.
– شخص باید قبل از 01.08.2018 وارد کشور آلمان شده باشد.
– شخص باید معلومات زبان آلمانی را حداقل تا سطح A2 داشته باشد .

Beschäftigungsduldung nach dem neuen §60d AufenthG

Mit der Beschäftigungsduldung hat der Gesetzgeber eine neue
Bleibemöglichkeit für diejenigen geschaffen, die gewisse Integrationsleistungen erbracht haben und für ihren Lebensunterhalt
aufkommen können. Diese Gruppe soll ab nächstem Jahr einen Rechtsanspruch
auf eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate erhalten und anschließend die
Option, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Dies gilt sowohl für die ausreisepflichtige Person wie auch für ihre Ehepartnerin/ihren Ehepartner.
Die Möglichkeit der Beschäftigungsduldung soll Arbeitgeber und Betrieben,
die geduldete Menschen beschäftigen, darüber hinaus Sicherheit bieten, dass
die Beschäftigten nicht plötzlich abgeschoben werden. Die Beschäftigungsduldung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung sind:

– Der geduldete Mensch muss seine Duldung bereits seit mindestens 12 Monaten
besitzen.

– Die Identität des geduldeten Menschen muss geklärt sein.

– Der Geduldete muss seit mindestens 18 Monaten in einem Arbeitsverhältnis mit mindestens 35 Arbeitsstunden pro Woche stehen. Bei Alleinerziehenden reicht eine
wöchentliche Beschäftigungszeit von mindestens 20 Stunden.

– Mit dieser Beschäftigung muss der Geduldete seinen Lebensunterhalt und den
seiner Familie seit mindestens 12 Monaten selbst vollständig sichern. Bei
Bezug von weiteren Leistungen, z. B. nach AsylbLG, wird keine Beschäftigungsduldung erteilt.

– Auch muss eine Prognose, dass der Lebensunterhalt zukünftig gesichert ist,
positiv ausfallen.

– Der Geduldete muss straffrei sein.

– Er muss hinreichende mündliche deutsche Sprachkenntnisse besitzten. Ein Nachweis
gelingt regelmäßig durch ein Sprachzertifikat mit dem Niveau A2.

Sollte sich die Behörde dazu entschlossen haben, dem Geduldeten und seiner Familie die Beschäftigungsduldung zu erteilen, gilt diese 30 Monate. Nach 24 Monaten soll die Möglichkeit bestehen, dass die Beschäftigungsduldung, die immer noch „nur“ eine Duldung und kein Aufenthaltstitel ist, in einen Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG münden kann. Damit hätten geduldete Menschen nach 3 Jahren – es gilt ja die Voraussetzung, dass die Duldung
schon 12 Monate vor der Erteilung der Beschäftigungsduldung bestand – wieder
die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

این قانون از اول سال جدید قابل اجرا خواهد بود و فقط برای اشخاصی قابل استفاده خواهد بود که قبل از برج هشت سال ۲۰۱۸ درخواست پناهندگی خود را ارئه نموده اند .

 

 

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